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   OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06   

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https://dejure.org/2006,1697
OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06 (https://dejure.org/2006,1697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2006 - 4 U 143/06 (https://dejure.org/2006,1697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2006 - 4 U 143/06 (https://dejure.org/2006,1697)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler darf in Werbemitteln nicht mit der Anpreisung Werbeware! werben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Begrenzung von Rabattaktionen auf als "Werbeware" bezeichnete Artikel im Rahmen von Verkaufsförderungsmaßnahmen; Für die Beurteilung der Beeinflussung der Kaufentscheidung des Kunden maßgeblicher Einsatzzeitpunkt

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "Werbeware" ohne konkreten Bezug

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrige Werbung wegen unbestimmtem Begriff der "Werbeware" bei Verkaufsförderungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Was ist eigentlich "Werbeware"?

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Was ist eigentlich Werbeware

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rätsel des Monats: Was ist "Werbeware"? - Werbung für Rabattaktionen muss deren Umfang klarstellen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Bezeichnung als "Werbeware" ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05

    Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06
    Der Kunde weiß nicht, was die Werbung ihm sagt, wenn dieser Begriff verwendet wird (Landgericht Essen Urt. v. 22. September 2005 - 43 O 63/05; OLG Köln Urt. v. 14. Oktober 2005 - 6 U 57/05).
  • OLG München, 07.04.2005 - 29 U 1518/05

    Anforderungen an die Warenbeschreibung bei Verkaufsförderungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06
    Vielmehr müssen die Karten für den Kunden bereits in der Werbung auf den Tisch gelegt werden (OLG München GRUR-RR 2005, 356 - Unsere Polstermöbel-Bestseller; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rz. 4/4; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 4 Rz. 64; Fezer/Steinbeck, UWG, § 44 Rz. 13; a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 UWG Rz. 4.14).
  • OLG Hamm, 11.01.2007 - 4 U 41/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer "Benzinzpreisversicherung"; Abstellen auf das Produkt

    Andererseits sind die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme aber auch nicht so eng aufzufassen, dass dem Kunden nur gesagt werden muss, wie er zu der Zugabe kommen kann (Senatsurteil 4 U 143/06 - Werbeware).

    Der Kunde muss aber informiert werden, bevor er sich zur Annahme des Angebotes entschließt (Senatsurteil vom 16. November 2006 - 4 U 143/06 - Werbeware).

  • LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 13 O 176/06

    Intransparente Werbung eines Möbelhauses mit "ausgenommen Werbeware"

    Bei dem Begriff der "Werbeware" handelt es sich um einen unklaren Begriff (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, 4 U 143/06).
  • LG Potsdam, 20.09.2007 - 51 O 66/07

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen das Transparenzgebot bei

    Eine solche Aufklärung kommt zu spät (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, Az.: 4 U 143/06; LG Karlsruhe WRP 2007, 847f).
  • LG Dortmund, 13.03.2007 - 19 O 49/06

    Unlauterer Wettbewerb, Prospektwerbung

    Der Anlockeffekt einer solchen Rabattaktion verlangt es nämlich, dass den Kunden schon vor Betreten des Geschäftslokals klar gemacht wird, welchen Umfang die Rabattaktion hat, d. h. also auch, welche Waren von der beworbenen Rabattaktion ausgenommen sind, (vgl. OLG Hamm, 4 U 143/06 Urteil vom 16.11.2006).
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